Tarife und AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Elli Meyer
Anmeldung
Mit der Anmeldung (Post, Email, Telefon, mündlich) gelten die AGB als vom Teilnehmer akzeptiert. Alle nötigen Informationen folgen nach der Anmeldung.
Bezahlung
Bei Tagestouren erfolgt die Bezahlung nach der Tour in bar. Bei Mehrtagestouren und Tourenwochen hat die Bezahlung 10 Tage vor Beginn der Tour zu erfolgen.
Programmänderungen
Sicherheit ist oberstes Gebot. Witterungsverhältnisse können wir alle nicht beeinflussen. In Absprache mit den Teilnehmern kann ich deshalb kurzfristig Programm-, Gebiets- oder Routenänderungen vornehmen. Die definitive Entscheidung liegt aber immer bei mir. Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen dabei zu Lasten der Teilnehmer.
Rücktritt durch Teilnehmer
Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn 50% des Preises. 9 bis 0 Tage vor Beginn 100% des Preises. Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden. Bricht ein Teilnehmer eine Tour frühzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Vermittlung eines Ersatzteilnehmers fallen die Annullationskosten weg.
Rücktritt durch Elli Meyer
Annulliere ich eine Tour wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden die Teilnehmer sieben Tage vor Beginn informiert. Falls die Teilnehmer aber bereit sind, eine Preiserhöhung in Kauf zu nehmen, können die Touren auch mit weniger Personen durchgeführt werden. In Ausnahmesituationen (z.B. grosse Lawinengefahr, Unwetter, sehr schlechte Wetteraussichten) kann ich Touren auch kurzfristig annullieren. Bereits einbezahlte Beträge werden rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei vorzeitigem Tourenabbruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Versicherung, Haftung, Schadenersatz
Als Bergführerin IVBV biete ich Ihnen während der Tour grösstmögliche Sicherheit. Ein Restrisiko bleibt aber immer bestehen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer diese Gefahren ausdrücklich und verzichten bezüglich dieses Restrisikos auf Schadenersatz- oder Haftungsansprüche. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem und Mietmaterial. Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung sind Sache der Teilnehmer. Ich empfehle die SAC- und REGA-Mitgliedschaft sowie den Abschluss einer Annulationskostenversicherung. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesund, in guter körperlicher Verfassung ist und die Anforderungen gemäss Ausschreibung erfüllt.
Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, unabhängig von Schadenwert, Nationalität und Durchführungsort, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Interlaken. Im Zweifelsfalle gelten die AGBs des SBV.